Allgemeine Geschäftsbedingungen

Im Fol­gen­den wer­den die Ver­trags­be­din­gun­gen im Rah­men von Kauf­ver­trä­gen gere­gelt, die über die­sen Online­shop zwi­schen Insti­tut für Text­optimierung GmbH, Schul­stra­ße 7, 06108 Hal­le (Saa­le) und dem jewei­li­gen Käu­fer geschlos­sen wer­den.

§ 1 Gel­tungs­be­reich, Begriffs­be­stim­mun­gen

1. Für die Geschäfts­be­zie­hung zwi­schen dem Web­shop-Ver­käu­fer (nach­fol­gend „Ver­käu­fer“) und dem Käu­fer (nach­fol­gend „Kun­de“) gel­ten die nach­fol­gen­den All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen in ihrer zum Zeit­punkt der Bestel­lung gül­ti­gen Fas­sung. Abwei­chen­de Bedin­gun­gen des Bestel­lers wer­den nicht aner­kannt, es sei denn, der Ver­käu­fer stimmt ihrer Gel­tung aus­drück­lich zu.

2. Ver­brau­cher ist jede natür­li­che Per­son, die ein Rechts­ge­schäft zu Zwe­cken abschließt, die über­wie­gend weder ihrer gewerb­li­chen noch ihrer selbst­stän­di­gen beruf­li­chen Tätig­keit zuge­rech­net wer­den kön­nen, § 14 BGB. Dage­gen ist Unter­neh­mer jede natür­li­che oder juris­ti­sche Per­son oder rechts­fä­hi­ge Per­so­nen­ge­sell­schaft, die bei Abschluss eines Rechts­ge­schäfts in Aus­übung ihrer gewerb­li­chen oder selb­stän­di­gen beruf­li­chen Tätig­keit han­delt, § 15 BGB.

§ 2 Ver­trags­schluss

Sofern im Fol­gen­den von Waren die Rede ist, sind hier­von – sofern ange­bo­ten – auch digi­ta­le Pro­duk­te (digi­ta­le Inhal­te oder digi­ta­le Dienst­leis­tun­gen) sowie Waren mit digi­ta­len Ele­men­ten umfasst

1. Die Dar­stel­lung der Waren im Online-Shop stellt kein recht­lich bin­den­des Ange­bot, son­dern nur eine Auf­for­de­rung zur Abga­be eines Ange­bots durch den Kun­den dar. Der Kun­de kann aus dem Sor­ti­ment des Ver­käu­fers Waren aus­wäh­len und die­se über den – den Waren­korb betref­fen­den But­ton – in einem soge­nann­ten Waren­korb sam­meln. Über den für den Abschluss des Kauf­ver­tra­ges erfor­der­li­chen But­ton gibt er einen ver­bind­li­chen Antrag zum Kauf der im Waren­korb befind­li­chen Waren ab. Vor Abschi­cken der Bestel­lung kann der Kun­de die Daten jeder­zeit ändern und ein­se­hen. Der Kun­de kann jeder­zeit vor einer ver­bind­li­chen Bestel­lung durch Betä­ti­gung des „Zurück-But­tons“ im Brow­ser auf die Sei­te gelan­gen, auf der sei­ne Daten erfasst wor­den sind. Ein­ga­be­feh­ler kön­nen hier berich­tigt wer­den. Durch Schlie­ßen des Inter­net­brow­sers kann der Bestell­vor­gang abge­bro­chen wer­den. Der Antrag kann jedoch nur abge­ge­ben und über­mit­telt wer­den, wenn der Kun­de die­se Ver­trags­be­din­gun­gen akzep­tiert und dadurch in sei­nen Antrag auf­ge­nom­men hat.

2. Der Ver­käu­fer schickt dar­auf­hin dem Kun­den eine auto­ma­ti­sche Emp­fangs­be­stä­ti­gung per E‑Mail zu, in wel­cher die Bestel­lung des Kun­den noch­mals auf­ge­führt wird und die der Kun­de über die Funk­ti­on \„Dru­cken\“ aus­dru­cken kann. Die auto­ma­ti­sche Emp­fangs­be­stä­ti­gung doku­men­tiert ledig­lich, dass die Bestel­lung des Kun­den beim Ver­käu­fer ein­ge­gan­gen ist und stellt kei­ne Annah­me des Antrags dar. Der Ver­trag kommt erst durch die Abga­be der Annah­me­er­klä­rung durch den Ver­käu­fer zustan­de, die mit einer geson­der­ten E‑Mail (Auf­trags­be­stä­ti­gung) ver­sandt wird.

Hat der Kun­de eine Zah­lungs­art mit sofor­ti­ger Zah­lung gewählt (wie z.B. Pay­Pal / Pay­pal Plus / Pay­Pal Express, Ama­zon-Pay­ments, Sofort­über­wei­sung), kommt der Ver­trag zum Zeit­punkt der Bestä­ti­gung der Zah­lungs­an­wei­sung durch den Kun­den zustan­de. Hat der Kun­de die Zah­lungs­art Vor­kas­se gewählt, kommt der Ver­trag bereits dann zustan­de, wenn der Kun­de vor der Annah­me­er­klä­rung durch den Ver­käu­fer eine Zah­lungs­auf­for­de­rung mit den ent­spre­chen­den Bank­da­ten erhält. Mit die­ser Zah­lungs­auf­for­de­rung neh­men wir Ihr Ange­bot an.

3. Mit der E‑Mail (Auf­trags­be­stä­ti­gung) oder in einer sepa­ra­ten E‑Mail, jedoch spä­tes­tens bei Lie­fe­rung der Ware, wer­den dem Kun­den der Ver­trags­text sowie etwa­ige Garan­tie­be­din­gun­gen auf einem dau­er­haf­ten Daten­trä­ger (E‑Mail oder Papier­aus­druck) zuge­sandt. Der Ver­trags­text wird unter Wah­rung des Daten­schut­zes gespei­chert. Die aktu­el­len AGB des Ver­käu­fers kön­nen vom Kun­den jeder­zeit auch unter https://www.ifto.de/allgemeine-geschaeftsbedingungen-agb/ ein­ge­se­hen wer­den.

§ 3 Anfer­ti­gung von Waren nach Kun­den­vor­ga­ben

Wir fer­ti­gen kei­ne Waren nach Kun­den­vor­ga­ben an.

§ 4 Beginn Lie­fer­frist, Lie­fe­rung, Bereit­stel­lung digi­ta­ler Inhal­te

1. Die Frist für die Lie­fe­rung beginnt bei Zah­lung per Vor­kas­se am Tag nach Ertei­lung des Zah­lungs­auf­trags an das über­wei­sen­de Kre­dit­in­sti­tut bzw. bei ande­ren Zah­lungs­ar­ten am Tag nach Ver­trags­schluss zu lau­fen und endet mit dem Ablauf des letz­ten Tages der Frist. Fällt der letz­te Tag der Frist auf einen Sams­tag, Sonn­tag oder einen am Lie­fer­ort staat­lich aner­kann­ten all­ge­mei­nen Fei­er­tag, so tritt an die Stel­le eines sol­chen Tages der nächs­te Werk­tag.

2. Die Zustel­lung erfolgt an die vom Kun­den ange­ge­be­ne Lie­fer­adres­se.

3. Sofern eine Zustel­lung beim Kun­den nicht mög­lich war und das Trans­port­un­ter­neh­men die bestell­te Ware wie­der an den Ver­käu­fer zurück­sen­det, trägt der Kun­de die Kos­ten für den erfolg­lo­sen Ver­sand. Dies gilt nicht, wenn der Kun­de den Umstand, der zur Unmög­lich­keit der Zustel­lung geführt hat, nicht zu ver­tre­ten hat oder wenn er vor­über­ge­hend an der Annah­me der ange­bo­te­nen Leis­tung ver­hin­dert war, es sei denn, dass der Ver­käu­fer ihm die­se eine ange­mes­se­ne Zeit vor­her ange­kün­digt hat­te.

4. Mit dem Ver­trags­schluss über ein digi­ta­les Pro­dukt oder eine Ware mit digi­ta­len Ele­men­ten schul­det der Ver­käu­fer die Bereit­stel­lung von digi­ta­len Inhal­ten oder digi­ta­len Dienst­leis­tun­gen. Die­se sind – falls kei­ne Zeit für die Bereit­stel­lung bestimmt oder den Umstän­den zu ent­neh­men ist – unver­züg­lich nach Ver­trags­schluss bereit­zu­stel­len. Die Bereit­stel­lung erfolgt im Rah­men der ver­trag­li­chen Ver­ein­ba­rung, z.B. mit­tels Down­loads.

§ 5 Eigen­tums­vor­be­halt

Bis zur voll­stän­di­gen Bezah­lung ver­blei­ben die gelie­fer­ten Waren im Eigen­tum des Ver­käu­fers.

§ 6 Prei­se und Ver­sand­kos­ten

1. Die auf der Web­sei­te des Ver­käu­fers ange­ge­be­nen Prei­se ver­ste­hen sich ein­schließ­lich der jeweils gül­ti­gen gesetz­li­chen Umsatz­steu­er.

Rich­ten sich  die Ange­bo­te des Web­shops aus­schließ­lich an ande­re Unter­neh­mer, ver­ste­hen sich die Prei­se zuzüg­lich der jeweils gül­ti­gen gesetz­li­chen Umsatz­steu­er.

2. Anfal­len­de Ver­sand- und Lie­fer­kos­ten wer­den wäh­rend des Bestell­vor­gangs aus­ge­wie­sen und sind – sofern nicht anders ange­ge­ben – vom Kun­den zu tra­gen.

Für Ver­brau­cher gilt:

3a. Der Ver­sand der Ware erfolgt durch ein vom Ver­käu­fer beauf­trag­tes Trans­port­un­ter­neh­men. Das Ver­sand­ri­si­ko trägt der Ver­käu­fer, wenn der Kun­de Ver­brau­cher ist.

Für Unter­neh­mer gilt:

3b. Der Ver­sand der Ware erfolgt durch ein vom Ver­käu­fer beauf­trag­tes Trans­port­un­ter­neh­men. Die Gefahr des zufäl­li­gen Unter­gangs oder der zufäl­li­gen Ver­schlech­te­rung der Kauf­sa­che geht auf den Käu­fer über, sobald der Ver­käu­fer die Sache dem Spe­di­teur, dem Fracht­füh­rer oder der sonst zur Aus­füh­rung der Ver­sen­dung bestimm­ten Per­son oder Anstalt über­ge­ben hat.

§ 7 Zah­lungs­mo­da­li­tä­ten

1. Wäh­rend des Bestell­vor­gangs wer­den dem Kun­den die zur Ver­fü­gung ste­hen Zah­lungs­op­tio­nen ange­zeigt. Hier­bei kann es sich z.B. um Zah­lungs­op­tio­nen wie Vor­aus­kas­se, Kre­dit­kar­te oder die Nut­zung von Zahl­dienst­leis­tern wie z.B. Pay­Pal, Klar­na oder Ama­zon Pay han­deln. Wäh­rend des Bestell­vor­gangs erhält der Kun­de wei­te­re Infor­ma­tio­nen. Der Ver­käu­fer kann die zur Ver­fü­gung ste­hen­den Zah­lungs­op­tio­nen nach eige­nem Ermes­sen fest­le­gen.

2. Die Zah­lung des Kauf­prei­ses ist unmit­tel­bar nach Ver­trags­schluss fäl­lig, wenn kein spä­te­rer Fäl­lig­keits­ter­min zwi­schen den Par­tei­en ver­ein­bart wor­den ist. Ist die Fäl­lig­keit der Zah­lung nach dem Kalen­der bestimmt, so kommt der Kun­de bereits durch Ver­säu­mung des Ter­mins in Ver­zug.

Für Ver­brau­cher gilt:

2a. Punkt 2 gilt nur,  sofern der Kun­de auf die­se Rechts­fol­ge in der Rech­nung oder Zah­lungs­auf­stel­lung beson­ders hin­ge­wie­sen wor­den ist. In  Fall des Ver­zugs hat der Kun­de dem Ver­käu­fer Ver­zugs­zin­sen in Höhe von 5 Pro­zent­punk­ten über dem jewei­li­gen Basis­zins­satz zu zah­len.

Für Unter­neh­mer gilt:

2b. Im Fal­le des Ver­zugs hat der Kun­de dem Ver­käu­fer Ver­zugs­zin­sen in Höhe von 9 Pro­zent­punk­ten über dem Basis­zins­satz zu zah­len.

3. Die Ver­pflich­tung des Kun­den zur Zah­lung von Ver­zugs­zin­sen schließt die Gel­tend­ma­chung wei­te­rer Ver­zugs­schä­den durch den Ver­käu­fer nicht aus.

§ 8 Nut­zungs­rech­te für digi­ta­le Inhal­te

1. Der Kun­de erhält – soweit nicht anders ver­ein­bart – an den durch den Ver­käu­fer bereit­ge­stell­ten Inhal­ten das Recht, die erwor­be­nen Inhal­te abzu­ru­fen und das nicht aus­schließ­li­che, zeit­lich und ört­lich unbe­schränk­te und nicht über­trag­ba­re Recht, die­se aus­schließ­lich für pri­va­te Zwe­cke zu nut­zen.

2. Ver­viel­fäl­ti­gun­gen und Ver­öf­fent­li­chun­gen sind – sofern nicht anders ver­ein­bart – unter­sagt.

3. Das unein­ge­schränk­te Recht zur Nut­zung digi­ta­ler Inhal­te oder digi­ta­ler Dienst­leis­tun­gen besteht grund­sätz­lich erst nach voll­stän­di­ger Bezah­lung des Kauf­prei­ses. 

4. Sofern der Kun­de im Rah­men der Bereit­stel­lung von digi­ta­len Inhal­ten oder digi­ta­len Dienst­leis­tun­gen vom Ver­käu­fer einen Nut­zungs­zu­gang erhält (z.B. für Online-Kur­se), sind die­se Zugangs­da­ten ver­trau­lich zu behan­deln und nicht an Drit­te wei­ter­zu­ge­ben. Für Schä­den, die aus der unbe­rech­tig­ten Nutzung/Weitergabe der Zugangs­da­ten resul­tie­ren, haf­tet der Kun­de.

§ 9 Sach­män­gel­ge­währ­leis­tung, Garan­tie

1. Es bestehen die gesetz­li­chen Gewähr­leis­tungs­rech­te. Der Ver­käu­fer haf­tet für Män­gel an dem Pro­dukt nach den hier­für gel­ten­den gesetz­li­chen Vor­schrif­ten, ins­be­son­de­re

a) nach den §§ 434 ff. BGB bei Sach­män­geln,

b) nach den §§ 475 c ff. BGB bei Waren mit digi­ta­len Ele­men­ten,

c) nach den §§ 327d ff. BGB bei digi­ta­len Pro­duk­ten.

2. Gegen­über Unter­neh­mern beträgt die Gewähr­leis­tungs­pflicht auf vom Ver­käu­fer gelie­fer­te neu her­ge­stell­te Sachen 12 Mona­te ab Gefahren­über­gang. Die Ver­jäh­rungs­fris­ten für den Ver­käu­fer­re­gress nach § 445a BGB blei­ben unbe­rührt.

3. Soll­te für ein­zel­ne Pro­duk­te eine Garan­tie bestehen, so wird in der Pro­dukt­be­schrei­bung aus­drück­lich dar­auf hin­ge­wie­sen. Die Ein­zel­hei­ten sind den jewei­li­gen Garan­tie­be­din­gun­gen zu ent­neh­men.

§ 10 Haf­tung

1. Ansprü­che des Kun­den auf Scha­dens­er­satz sind aus­ge­schlos­sen. Hier­von aus­ge­nom­men sind Scha­dens­er­satz­an­sprü­che des Kun­den aus der Ver­let­zung des Lebens, des Kör­pers, der Gesund­heit oder aus der Ver­let­zung wesent­li­cher Ver­trags­pflich­ten (Kar­di­nal­pflich­ten) sowie die Haf­tung für sons­ti­ge Schä­den, die auf einer vor­sätz­li­chen oder grob fahr­läs­si­gen Pflicht­ver­let­zung des Ver­käu­fers, sei­ner gesetz­li­chen Ver­tre­ter oder Erfül­lungs­ge­hil­fen beru­hen. Wesent­li­che Ver­trags­pflich­ten sind sol­che, deren Erfül­lung zur Errei­chung des Ziels des Ver­trags not­wen­dig ist.

2. Bei der Ver­let­zung wesent­li­cher Ver­trags­pflich­ten haf­tet der Ver­käu­fer nur auf den ver­trags­ty­pi­schen, vor­her­seh­ba­ren Scha­den, wenn die­ser ein­fach fahr­läs­sig ver­ur­sacht wur­de, es sei denn, es han­delt sich um Scha­dens­er­satz­an­sprü­che des Kun­den aus einer Ver­let­zung des Lebens, des Kör­pers oder der Gesund­heit.

3. Die Ein­schrän­kun­gen der Abs. 1 und 2 gel­ten auch zuguns­ten der gesetz­li­chen Ver­tre­ter und Erfül­lungs­ge­hil­fen des Ver­käu­fers, wenn Ansprü­che direkt gegen die­se gel­tend gemacht wer­den.

4. Die Vor­schrif­ten des Pro­dukt­haf­tungs­ge­set­zes blei­ben unbe­rührt.

§10.1 Haf­tungs­aus­schluss:

Nach den all­ge­mei­nen gesetz­li­chen Bestim­mun­gen sind wir für eige­ne Inhal­te auf unse­rer Web­prä­senz ver­ant­wort­lich. Wir sind jedoch nicht ver­pflich­tet, über­mit­tel­te oder gespei­cher­te frem­de Infor­ma­tio­nen zu über­wa­chen oder nach Gege­ben­hei­ten zu for­schen, die auf eine rechts­wid­ri­ge Tätig­keit hin­wei­sen. Ent­spre­chen­de Ver­pflich­tun­gen die zur Ent­fer­nung oder Sper­rung der Nut­zung von Infor­ma­tio­nen nach den all­ge­mei­nen Geset­zen füh­ren, blei­ben hier­von unbe­rührt.

Eine Haf­tung hier­für ist frü­hes­tens ab Kennt­nis­nah­me der kon­kre­ten Rechts­ver­let­zung mög­lich. Eine Ent­fer­nung von rechts­ver­let­zen­den Inhal­ten wird nach Kennt­nis­nah­me unver­züg­lich erfol­gen.

Wir möch­ten dar­auf hin­wei­sen, dass unse­re Web­sei­te auch Links zu exter­nen Web­sei­ten Drit­ter ent­hält, auf deren Inhalt wir kei­nen Ein­fluss haben. Daher wer­den für die­se frem­den Inhal­te auch kei­ne Gewähr und kei­ne Haf­tung über­nom­men. Für die frem­den Inhal­te ist stets der jewei­li­ge Betrei­ber der Sei­ten ver­ant­wort­lich. Vor der Ver­lin­kung wur­den die Sei­ten auf mög­li­che rechts­wid­ri­ge Inhal­te geprüft. Sol­che waren jedoch zum Zeit­punkt der Ver­lin­kung nicht erkenn­bar. Eine stän­di­ge Über­wa­chung der Inhal­te der exter­nen Web­sei­ten ist ohne Hin­weis auf eine mög­li­che Rechts­ver­let­zung nicht mög­lich und auch nicht zumut­bar.

Jedoch wer­den die­se exter­nen Links nach Kennt­nis­nah­me von Rechts­ver­let­zun­gen unver­züg­lich ent­fernt.

Alle Inhal­te die­ser Sei­ten unter­lie­gen dem Urhe­ber­recht. Inhal­te und Bei­trä­ge Drit­ter sind ent­spre­chend gekenn­zeich­net. Die Ver­viel­fäl­ti­gung, Bear­bei­tung, Ver­brei­tung und jede Art der Ver­wer­tung außer­halb der Gren­zen des Urhe­ber­rech­tes bedür­fen der schrift­li­chen Zustim­mung des jewei­li­gen Ver­fas­sers. Kopien die­ser Sei­ten sind aus­drück­lich nur für den pri­va­ten Gebrauch gestat­tet.

Wir als Betrei­ber die­ser Sei­ten sind stets bemüht, Urhe­ber­rech­te ande­rer zu wah­ren.

Die­ses Impres­sum wur­de von www.gepruefter-webshop.de erstellt und wird regel­mä­ßig auf Rechts­si­cher­heit kon­trol­liert. Im Fal­le einer Abmah­nung über­nimmt Geprüf­ter Web­shop die voll­stän­di­ge Haf­tung für die erstell­ten Rechts­tex­te.

§ 11 Wider­rufs­recht

Sofern es sich bei dem Kun­den um einen Ver­brau­cher han­delt, steht ihm ein gesetz­li­ches Wider­rufs­recht zu. Nähe­re Infor­ma­tio­nen zum Wider­rufs­recht sind der Wider­rufs­be­leh­rung zu ent­neh­men.

§ 12 Hin­wei­se zur Daten­ver­ar­bei­tung

Der Daten­schutz ist uns beson­ders wich­tig. Des­halb fin­den Sie unse­re aus­führ­li­che Daten­schutz­er­klä­rung geson­dert auf unse­rer Home­page.

§ 13 Ver­hal­tens­ko­dex  

Der Ver­käu­fer hat sich dem Ver­hal­tens­ko­dex von Geprüf­ter Web­shop unter­wor­fen, die im Inter­net unter https://www.gepruefter-webshop.de/verhaltenscodex/ ein­seh­bar sind.

§ 14 Höhe­re Gewalt

1. „Höhe­re Gewalt“ bedeu­tet das Ein­tre­ten eines Ereig­nis­ses, das eine Par­tei dar­an hin­dert, eine oder meh­re­re ihrer ver­trag­li­chen Ver­pflich­tun­gen aus dem Ver­trag zu erfül­len, wenn und sowie die von dem Hin­der­nis betrof­fe­ne Par­tei nach­weist, dass es sich um ein von außen kom­men­des, kei­nen betrieb­li­chen Zusam­men­hang auf­wei­sen­des, auch durch äußers­te ver­nünf­ti­ger­wei­se zu erwar­ten­de Sorg­falt nicht abwend­ba­re Ereig­nis han­delt, das nicht in die Risi­ko­sphä­re nur der betrof­fe­nen Ver­trags­par­tei fällt.

2. Bis zum Beweis des Gegen­teils wird bei den fol­gen­den (nicht abschlie­ßen­den) Ereig­nis­sen ver­mu­tet, dass es sich um einen Fall „höhe­rer Gewalt“ han­delt:

- Krieg, umfang­rei­che mili­tä­ri­sche Mobi­li­sie­rung, Feind­se­lig­kei­ten, Angriff, Hand­lun­gen aus­län­di­scher Fein­de, Bür­ger­krieg, Auf­ruhr, Auf­stand, Ter­ror­ak­te, Sabo­ta­ge oder Pira­te­rie;

- Wäh­rungs- und Han­dels­be­schrän­kun­gen, Embar­go, Sank­tio­nen;

- Pan­de­mie, Epi­de­mie, oder infek­tiö­se Krank­hei­ten unter Berück­sich­ti­gung des vom Robert-Koch-Insti­tut fest­ge­leg­ten Gefah­ren­ni­veaus von min­des­tens „mäßig“ bzw. der Ein­schät­zung der Welt­ge­sund­heits­or­ga­ni­sa­ti­on WHO;

- Natur­ka­ta­stro­phe oder extre­mes Natur­er­eig­nis;

- Explo­si­on, Feu­er, Zer­stö­rung von Aus­rüs­tung, län­ge­rer Aus­fall von Trans­port­mit­teln, Tele­kom­mu­ni­ka­ti­on, Infor­ma­ti­ons­sys­te­men oder Ener­gie;

- All­ge­mei­ne Arbeits­un­ru­hen wie Boy­kott, Streik und Aus­sper­rung, Beset­zung von Fabri­ken und Gebäu­den.

3. In Fäl­len höhe­rer Gewalt ist die hier­von betrof­fe­ne Ver­trags­par­tei für die Dau­er und im Umfang der Aus­wir­kung von der Ver­pflich­tung zur Lie­fe­rung oder Abnah­me bzw. von der Erbrin­gung der Dienst­leis­tung befreit, sofern dies unver­züg­lich mit­ge­teilt wird. Erfolgt die Mit­tei­lung nicht unver­züg­lich, so wird die Befrei­ung von dem Zeit­punkt an wirk­sam, zu dem die Mit­tei­lung die ande­re Par­tei erreicht. Die Befrei­ung von der Ver­pflich­tung zur Lie­fe­rung oder Abnah­me gilt so lan­ge, wie das gel­tend gemach­te Hin­der­nis die Ver­trags­er­fül­lung durch die betrof­fe­ne Par­tei ver­hin­dert.

Käu­fer sind ver­pflich­tet den Ver­käu­fer unver­züg­lich, spä­tes­tens jedoch nach 14 Tagen zu infor­mie­ren, wenn eine Bestel­lung unbe­ant­wor­tet und/ oder unbe­ar­bei­tet bleibt, wenn der Käu­fer aber an der Bestel­lung fest­hal­ten wol­len. Die­se Infor­ma­ti­on muss schrift­lich per E‑Mail oder Brief erfol­gen, in jedem Fall auf die Wei­se, die sicher­stellt, dass der Ver­käu­fer das Infor­ma­ti­ons­schrei­ben erhält.

4. Sofern nichts ande­res ver­ein­bart ist, kann der Ver­trag von jeder Par­tei gekün­digt wer­den, wenn die Dau­er des Hin­der­nis­ses 120 Tage über­schrei­tet. Im Fal­le einer Kün­di­gung sind die bis dahin jeweils erbrach­ten Leis­tun­gen zu erstat­ten.

5. Die betrof­fe­ne Par­tei hat alle geeig­ne­ten und zumut­ba­ren Maß­nah­men zu ergrei­fen, den Zustand der höhe­ren Gewalt zu besei­ti­gen sowie die bei der ande­ren Ver­trags­par­tei ein­ge­tre­te­nen oder dro­hend ein­zu­tre­ten­den, nega­ti­ven Fol­gen der höhe­ren Gewalt zu mil­dern.

6. Sofern es sich bei dem Ver­trags­ge­gen­stand um eine zu erbrin­gen­de Dienst­leis­tung der betrof­fe­nen Par­tei han­delt, ist die­se berech­tigt, die Erbrin­gung der Dienst­leis­tung neu fest­zu­le­gen. Soll­te inner­halb von 120 Tagen nach Beginn des Ereig­nis­ses kein Ersatz­ter­min ange­bo­ten oder ange­nom­men wer­den kön­nen, so kann der Ver­trag von jeder Par­tei gekün­digt wer­den und bereits erhal­te­ne Leis­tun­gen sind zurück­zu­ge­wäh­ren.

7. Sofern es sich bei dem Ver­trags­ge­gen­stand um eine Ver­an­stal­tung han­delt, ist der Ver­an­stal­ter berech­tigt, Zeit­punkt und Ver­an­stal­tung­ort neu fest­zu­le­gen. Soll­te der Teil­neh­mer das neue Ange­bot nicht anneh­men kön­nen, uner­heb­lich aus wel­chem Grund, steht ihm ein Ersatz­ter­min zu. Soll­te inner­halb von 120 Tagen nach Beginn des Ereig­nis­ses kein Ersatz­ter­min ange­bo­ten oder ange­nom­men wer­den kön­nen, so kann der Ver­trag von jeder Par­tei gekün­digt wer­den und bereits erhal­te­ne Leis­tun­gen sind zurück­zu­ge­wäh­ren.

§ 15 Schluss­be­stim­mun­gen

1. Auf Ver­trä­ge zwi­schen dem Ver­käu­fer und den Kun­den fin­det das Recht der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land unter Aus­schluss des UN-Kauf­rechts Anwen­dung. Bei Bestel­lun­gen von Ver­brau­chern aus dem Aus­land blei­ben zwin­gen­de Vor­schrif­ten oder der durch Rich­ter­recht gewähr­te Schutz des jewei­li­gen Auf­ent­halts­lan­des bestehen und fin­den ent­spre­chen­de Anwen­dung.

2. Sofern es sich beim Kun­den um einen Kauf­mann, eine juris­ti­sche Per­son des öffent­li­chen Rechts oder um ein öffent­lich-recht­li­ches Son­der­ver­mö­gen han­delt, ist Gerichts­stand für alle Strei­tig­kei­ten aus Ver­trags­ver­hält­nis­sen zwi­schen dem Kun­den und dem Anbie­ter der Sitz des Anbie­ters.

3. Die Ver­trags­spra­che ist Deutsch.

Hin­weis zum Urhe­ber­recht:

Die­se AGB wur­den von den Ver­trags­an­wäl­ten der TISKO Con­sul­ting GmbH ( https://www.Gepruefter-Webshop.de ) erstellt und unter­lie­gen dem urhe­ber­recht­li­chen Schutz. Eine wei­te­re Ver­wen­dung, als der ver­trag­li­chen Ver­ein­ba­rung oder das Kopie­ren und unbe­rech­tig­te Nut­zen der Tex­te wird nicht gestat­tet und stellt eine Urhe­ber­rechts­ver­let­zung dar, die recht­lich geahn­det wird.