
Wissen Sie, wann man „einfach behindert“ ist? Oder was „Unionsrecht“ ist? Falls nicht – macht nichts, zumindest wenn Sie kein/e Jurist/in sind :-). Beides sind Begriffe der Rechtsfachsprache, und die meisten Nicht-Jurist/inn/en kennen sie nicht.
Heute war IFTO von Fachleuten des reha-rechts eingeladen, als Expertin für gut verständliches Formulieren komplexer Sachverhalte. Die Experten von reha-recht.de entwickeln derzeit ein Rechtsforum, auf das man wirklich gespannt sein kann. In regelmäßigen Abständen sollen Themen aus dem Reha- und Sozialrecht diskutiert werden, bei denen die Rechtslage nicht eindeutig oder ungeregelt ist.
Das Spannende: Hier diskutieren nicht nur Juristen mit Juristinnen, sondern hier schreiben und lesen Rechtsprofessorinnen z. B. mit Schlossern, die in ihrer Firma Schwerbehinderten-Vertreter sind oder mit Sozialmedizinern oder mit interessierten Laien. Das bedeutet: Juristisch komplexe Sachverhalte müssen so formuliert werden, dass auch Menschen ohne Kenntnis der Rechtsfachsprache sie verstehen.
Hut ab für diesen Anspruch an das neue Forum von reha-recht.de!
Am Ende wissen wir immer noch nicht, was „einfach behindert“ genau bedeutet. Aber zumindest „Unionsrecht“ haben wir gelernt. Der Begriff wurde 2009 eingeführt und hieß bis dahin „europäisches Recht“.