22. November 2013: IFTO bei reha-recht.de

Wis­sen Sie, wann man „ein­fach behin­dert“ ist? Oder was „Uni­ons­recht“ ist? Falls nicht – macht nichts, zumin­dest wenn Sie kein/e Jurist/in sind :-). Bei­des sind Begrif­fe der Rechts­fach­spra­che, und die meis­ten Nicht-Juris­t/in­n/en ken­nen sie nicht.

Heu­te war IFTO von Fach­leu­ten des reha-rechts ein­ge­la­den, als Exper­tin für gut ver­ständ­li­ches For­mu­lie­ren kom­ple­xer Sach­ver­hal­te. Die Exper­ten von reha-recht.de ent­wi­ckeln der­zeit ein Rechts­fo­rum, auf das man wirk­lich gespannt sein kann. In regel­mä­ßi­gen Abstän­den sol­len The­men aus dem Reha- und Sozi­al­recht dis­ku­tiert wer­den, bei denen die Rechts­la­ge nicht ein­deu­tig oder unge­re­gelt ist.

Das Span­nen­de: Hier dis­ku­tie­ren nicht nur Juris­ten mit Juris­tin­nen, son­dern hier schrei­ben und lesen Rechts­pro­fes­so­rin­nen z. B. mit Schlos­sern, die in ihrer Fir­ma Schwer­be­hin­der­ten-Ver­tre­ter sind oder mit Sozi­al­me­di­zi­nern oder mit inter­es­sier­ten Lai­en. Das bedeu­tet: Juris­tisch kom­ple­xe Sach­ver­hal­te müs­sen so for­mu­liert wer­den, dass auch Men­schen ohne Kennt­nis der Rechts­fach­spra­che sie ver­ste­hen.

Hut ab für die­sen Anspruch an das neue Forum von reha-recht.de!

Am Ende wis­sen wir immer noch nicht, was „ein­fach behin­dert“ genau bedeu­tet. Aber zumin­dest „Uni­ons­recht“ haben wir gelernt. Der Begriff wur­de 2009 ein­ge­führt und hieß bis dahin „euro­päi­sches Recht“.

Veröffentlicht in Allgemein.

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