22. November 2013: IFTO bei reha-recht.de

Wis­sen Sie, wann man „ein­fach behin­dert“ ist? Oder was „Union­srecht“ ist? Falls nicht – macht nichts, zumin­d­est wenn Sie kein/e Jurist/in sind :-). Bei­des sind Begriffe der Rechts­fach­sprache, und die meis­ten Nicht-Jurist/in­n/en ken­nen sie nicht.

Heute war IFTO von Fach­leuten des reha-rechts ein­ge­laden, als Exper­tin für gut ver­ständlich­es For­mulieren kom­plex­er Sachver­halte. Die Experten von reha-recht.de entwick­eln derzeit ein Rechts­fo­rum, auf das man wirk­lich ges­pan­nt sein kann. In regelmäßi­gen Abstän­den sollen The­men aus dem Reha- und Sozial­recht disku­tiert wer­den, bei denen die Recht­slage nicht ein­deutig oder ungeregelt ist.

Das Span­nende: Hier disku­tieren nicht nur Juris­ten mit Juristin­nen, son­dern hier schreiben und lesen Recht­spro­fes­sorin­nen z. B. mit Schlossern, die in ihrer Fir­ma Schwer­be­hin­derten-Vertreter sind oder mit Sozialmedi­zin­ern oder mit inter­essierten Laien. Das bedeutet: Juris­tisch kom­plexe Sachver­halte müssen so for­muliert wer­den, dass auch Men­schen ohne Ken­nt­nis der Rechts­fach­sprache sie ver­ste­hen.

Hut ab für diesen Anspruch an das neue Forum von reha-recht.de!

Am Ende wis­sen wir immer noch nicht, was „ein­fach behin­dert“ genau bedeutet. Aber zumin­d­est „Union­srecht“ haben wir gel­ernt. Der Begriff wurde 2009 einge­führt und hieß bis dahin „europäis­ches Recht“.

Veröffentlicht in Allgemein.

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